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Allgemeine Nutzungsbedingungen – DigiChambers

(DC2.2019.01)

Durch Klick auf „Zustimmen“, durch Registrierung auf www.digichambers.be oder Nutzung dieser Applikation in jeder anderen Weise bestätigt , nachfolgend als „der Administrator“ bezeichnet, dass er/sie das Unternehmen , nachfolgend als „das Unternehmen“ bezeichnet, rechtskräftig vertritt und für dessen Rechnung den nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen zustimmt.

A. Antrag und Ausstellung von Ursprungszeugnissen und geprüften Dokumenten auf elektronischem Weg

Ursprungszeugnisse werden nachfolgend mit „UZ“, geprüfte Dokumente mit „visa“ abgekürzt.

Gesetzliche Verpflichtungen

Die Nutzung von DigiChambers hat keinen Einfluss auf die Anwendbarkeit der Vorschriften der zuständigen Behörden innerhalb und außerhalb der Europäischen Union.

Bei jedem Antrag fordert das Unternehmen ein Ursprungszeugnis an, in dem erklärt wird, dass die aufgeführten Waren aus dem im Feld „Ursprung“ angegebenen Land stammen.

Das Unternehmen erklärt, dass die Daten im Antrag sowie die für die Ausstellung des Ursprungszeugnisses bei den zuständigen Stellen eingereichten Nachweise und Erklärungen korrekt sind, dass die Waren, auf die sich diese Unterlagen und Erklärungen beziehen, mit jenen identisch sind, für die das Zeugnis angefordert wird, dass diese Waren die Bedingungen der durch die Regelung der gemeinschaftlichen Definition des Begriffs „Ursprung der Waren“ erfüllen.

Das Unternehmen verpflichtet sich, auf Anfrage der zuständigen Stellen sämtliche zusätzlichen Erklärungen und Nachweise vorzulegen, die für die Ausstellung dieses Zeugnisses erforderlich sind.

Genehmigung der Nutzung von DigiChambers

Jeder elektronisch eingereichte Antrag wird unlösbar mit der Person, die sich mit ihrem von DigiChambers zugewiesenen Benutzernamen eingeloggt hat, verknüpft und ihr zugewiesen, wodurch das Unternehmen haftbar wird.

Das Unternehmen erteilt dem Administrator die Genehmigung, Genehmigungen für die Nutzung von DigiChambers für die Beantragung von UZ hinzuzufügen, zu ändern und zu löschen. Die Verwaltung erfolgt über die DigiChambers-Website. Vom Administrator genehmigte Personen werden nachfolgend als „Benutzer“ bezeichnet.

Das Unternehmen verpflichtet sich, seine zuständige Handelskammer unverzüglich schriftlich zu informieren, falls einem Administrator oder Benutzer die Genehmigung entzogen wurde.

Das Unternehmen wählt die nachfolgende Authentifizierungsmethode, mit der jeder Benutzer das Unternehmen rechtskräftig verpflichten kann: .

DigiChambers behält sich das Recht vor, die Nutzung einer dieser Authentifizierungsmethoden zu jedem beliebigen Zeitpunkt auszuschließen und andere zu genehmigen.

Genehmigungen für die Handelskammer

Es muss mindestens eine Person als Administrator zugelassen werden.
Das Unternehmen autorisiert die Handelskammer, bei der sein Konto angelegt wurde, zum Hinzufügen, Ändern und Löschen des Administrators auf einfache Anfrage (per E-Mail) seitens eines Mitarbeiters, falls der Administrator das Unternehmen verlassen hat.

Das Unternehmen autorisiert die Handelskammer, bei der sein Konto angelegt wurde, zum Ändern der Authentifizierungsmethode auf einfache Anfrage (per E-Mail) des Administrators.

Druck von UZ und visa

Falls das Unternehmen sich für den Druck der UZ und visa in seinem Unternehmen entscheidet, muss der Benutzer überprüfen, dass die UZ oder visa korrekt und gut lesbar ausgedruckt werden. Im Zweifelsfall ist die zuständige Handelskammer unverzüglich zu informieren. In diesem Fall darf die UZ oder das visa nicht verwendet werden, bis die Kammer dies genehmigt hat.

Falls das Unternehmen ein visa auf einem Originaldokument druckt, muss er sich vergewissern, dass das Originaldokument mit dem Dokument übereinstimmt, für das er ein visa beantragt hat. Falls dies nicht der Fall ist, muss er das geprüfte Dokument vernichten und die Handelskammer informieren.

Druck von UZ auf Blankopapier

DigiChambers ermöglicht den Druck von UZ auf Blankopapier anstatt auf vorgedruckten Formularen.

Der Druck sollte folgendermaßen erfolgen:

  1. Die Größe des Blattes, auf dem das UZ gedruckt wird, beträgt 210x297 mm (mit einer Toleranz von -5 mm und + 8mm);
  2. Das Papier ist weiß und hat ein Gewicht von mindestens 64 g (vorzugsweise 80 g);
  3. Der Druck des UZ's muss auf einem Farbdrucker erfolgen.

Bezüglich der Anerkennung dieser Bescheinigung informiert das Unternehmen unverzüglich seine Handelskammer über etwaige Probleme, die im Ausland oder bei Botschaften in Belgien auftreten könnten.

Das Unternehmen nimmt aktiv an den möglichen Kontrollen durch seine Handelskammer teil.

Der Zugang zu dieser Vereinfachung kann jederzeit von der Handelskammer beendet werden.

B. Aufrufen und Nutzen der Internetseite

Systemanforderungen

Die Benutzer der Anwendung müssen über einen aktuellen Browser verfügen. Kompatible Browser sind auf der DigiChambers-Website aufgeführt.
Um die Dokumente korrekt drucken zu können, ist ein Farbdrucker erforderlich.

DigiChambers behält sich das Recht vor, diese Anforderungen jederzeit zu ändern. Diese sind in der Rubrik „Systemanforderungen“ auf der DigiChambers-Website abrufbar.

Informationen auf der Website

DigiChambers NV und mögliche andere Stellen:

  • gewähren keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen, die über dieses System abgerufen oder ausgetauscht werden. Der Zugang zu den Informationen auf der Seite setzt das Einverständnis voraus, dass DigiChambers jegliche Haftung für Handlungen ablehnt, die auf Grundlage dieser auf der Website aufgeführten Informationen erfolgen;

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Art der Information

Die auf der DigiChambers-Website aufgeführten Erklärungen sind nur als Empfehlungen anzusehen. Die behandelten Themen sind komplex und können unmöglich auf einfache Weise erfasst werden. Diese Information ist nicht dazu bestimmt, eine Entscheidung zu motivieren oder ein endgültiges Urteil zu fördern, sondern soll lediglich als praktischer Leitfaden für das Ausfüllen einer UZ und die Nutzung dieser Applikation dienen. Der Benutzer wird aufgefordert, stets einen Experten um Rat zu fragen, bevor er eine Entscheidung mit Auswirkung auf andere als die rein praktischen Aspekte der UZ trifft.

Beschwerden

Der Benutzer, der die Informationen auf diesen Seiten konsultiert, sieht von Beschwerden jeglicher Art bezüglich der Verwendung der vom System angebotenen Informationen ab, ungeachtet dessen, ob diese Beschwerde an DigiChambers oder eine andere Stelle gerichtet ist, die die verfügbaren Informationen mithilfe des Systems angeboten hat.

Risiken

Der Benutzer, der die Informationen auf diesen Seiten konsultiert, verpflichtet sich darüber hinaus, jegliches inhärente Risiko der Nutzung des Systems auf eigene Rechnung zu tragen und von Beschwerden gegenüber DigiChambers oder jeglichen anderen Stelle, die die verfügbaren Informationen mithilfe des Systems angeboten hat, abzusehen. Dies beinhaltet auch jegliches Risiko einer Beschädigung von Computern, Software oder Daten durch einen Virus, der möglicherweise über das System oder durch die Nutzung des Systems übermittelt oder aktiviert wird.

Privatsphäre – Vertraulichkeit

Wir verweisen auf die Datenschutzerklärung, die auf der DigiChambers-Website abgerufen werden kann.
Durch Annahme der vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen erklärt sich das Unternehmen mit den Bestimmungen der Datenschutzerklärung einverstanden.

Geistiges Eigentum

Marken, Handelsnamen, Logos und Akronyme, die auf den Seiten der DigiChambers-Website verwendet werden, sind ausschließliches Eigentum Ihrer Inhaber.
DigiChambers setzt den Besucher in Kenntnis, dass sie vollkommen unabhängig vom Bild und der Ausstrahlung dieser Marken ist, die ausschließlich den Inhabern gehören.
Sämtliche geistige Eigentumsrechte an den Komponenten der Website von DigiChambers gehören hingegen ohne Ausnahme ausschließlich letzterer.

Die auf der Website verfügbaren Informationen, die Schriftart, das Hypertext-Script der Struktur der Seiten, die Bezeichnung von DigiChambers, der Domainname und das Logo von DigiChambers sind geschützte Elemente gemäß der Regelung zum Schutz von Datenbanken, des Urheberrechtsgesetzes (Copyright) und der internationalen Konventionen bezüglich dieses Themas sowie des Domainnamensrechts. Diese Elemente dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung seitens DigiChambers unabhängig von Form, Träger oder Art weder kopiert noch verwendet oder verbreitet werden.

Jedoch ist das freie Kopieren dieser Informationen auf der Seite erlaubt, wenn folgende drei Bedingungen erfüllt werden:

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Cookies

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Verpflichtung von das Unternehmen

Das Unternehmen verpflichtet sich, weder direkt noch durch Dritte DigiChambers zu schaden, zu benachteiligen oder andere Unannehmlichkeiten zu verursachen.

Ausschluss

Falls DigiChambers feststellt, dass das Unternehmen die oben aufgeführten Bedingungen nicht erfüllt oder berechtigter Verdacht von Missbrauch besteht, kann das Unternehmen jederzeit der Zugriff auf diesen Dienst versagt werden.

Beilegung von Streitigkeiten

Sämtliche Streitigkeiten bezüglich der Website und/oder deren Inhalt unterliegt den Bestimmungen belgischen Rechts und der ausschließlichen Befugnis der Brüsseler Gerichte.

Datum:

Ort:

Für das Unternehmen


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